Heiken Ferienwohnungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle Verträge mit Heiken Ferienwohnungen (Haus Kerstin, Haus Lütje Freiheit, Haus Herzmuschel)
1. Allgemeines: Anwendungsbereich, Vertragsparteien und Vertragsgegenstand
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle Verträge von Heiken Ferienwohnungen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, werden keine Abweichungen der AGB anerkannt.
1.2 Bestandteil des Mietvertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Buchungsbestätigung, die Rechnung sowie die allg. Hausordnung in den jeweiligen Häusern.
1.3 Der Mietvertrag wird durch Heiken Ferienwohnungen als Vermittler im Namen und für Rechnung des Eigentümers der jeweiligen Wohnung oder des jeweiligen Hauses bzw. auch im eigenen Namen mit dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen.
1.4 Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die in den Angeboten enthaltenen Leistungen.
1.5 Haustiere sind nur nach Vereinbarung erlaubt.
1.6 Das Mietobjekt darf nur im vertraglichen Umfang genutzt werden.
1.7 Zusätzliche Leistungen wie Wäscheservice oder Zwischenreinigung müssen vor der Abreise des Mieters bezahlt werden.
1.8 Um eine wirksame Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde mindestens 18 Jahre alt sein.
1.9 Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er gegenüber Heiken Ferienwohnungen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
1.10 Dem Kunden obliegt es sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und er E-Mails der Vermittlerin erhalten kann. Sodass darüber die Bestätigung zugesendet werden kann.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Bei Abschluss des Vertrages sind als Anzahlung 20 % der vertraglich vereinbarten Gesamtmiete zur Zahlung fällig. Die Restzahlung muss bis zum 30. Tag vor Mietbeginn auf einem Konto von Heiken Ferienwohnungen eingegangen sein. Leistet der Mieter die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht fristgemäß, so ist Heiken Ferienwohnungen berechtigt von dem Mietvertrag zurück zu treten.
2.2. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Rücktritt
3.1 Der Mieter kann jederzeit von der Buchung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich oder per Mail erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei Heiken Ferienwohnungen maßgeblich (Posteingangsstempel / E-Maileingang).
3.2 Die Kosten, die dem Mieter aufgrund seines erklärten Rücktritts entstehen, werden wie folgt berechnet, basierend auf dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung:
Eine Stornogebühr von 35 € wird erst nach 60 Tagen erhoben. Zusätzlich werden bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises berechnet, ab 60 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises. Falls es gelingt, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und unter den gleichen Bedingungen zu finden, wird lediglich die Stornogebühr erhoben. Bereits eingezahlte Mietbeträge, die über diese Stornogebühr hinausgehen, werden zurückerstattet.
3.3 In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Diese sind unter Einhaltung der vorgenannten Fristen schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden MV verpflichtet.
3.4 Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, wenn höhere Umstände wie Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen usw. die Durchführung des MV unmöglich machen. Die Abwicklung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.
3.5 Heiken Ferienwohnungen empfiehlt eine Reiserücktrittskostenversicherung.
4. Gewährleistung
4.1 Bei Mängeln an der Mietsache ist der Mieter verpflichtet unverzüglich innerhalb eines Tages dies mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
4.2 Der Mangel ist schriftlich festzuhalten und von Heiken Ferienwohnungen gegenzuzeichnen. Bei fernmündlicher Meldung ist unverzüglich eine schriftliche Meldung nachzureichen.
4.3 Bei Nichteinhaltung der Vorschriften aus 4.1 und 4.2 ist der Mieter nicht zur Minderung berechtigt und hat auch keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, eine Anzeige war erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar. 4.4 Dem Vermieter oder Heiken Ferienwohnungen ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich der Mangel an dem Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist Heiken Ferienwohnungen berechtigt, dem Mieter ein im Preis gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht in einer angemessenen Frist, so ist der Mieter berechtigt, vom MV zurückzutreten und die Rückzahlung des Mietpreises zu fordern. Eventuelle Schadensersatzforderungen gegenüber Heiken Ferienwohnungen bleiben immer in der Höhe auf den Mietpreis beschränkt.
4.5. Eine Haftung des Vermieters für gelegentliche Ausfälle oder Störungen des Wassers oder Energieversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für Einrichtungen wie Küche, TV und Internet. Der Feriengast ist aus den oben genannten Gründen nicht zu einer Minderung des Mietpreises berechtigt.
4.6. Wenn Heiken Ferienwohnungen und / oder der Hauseigentümer aufgrund von Höhere Gewalt und / oder anderen außergewöhnlicheren Ereignissen (einschließlich aber nicht begrenzt auf Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schließung von Grenzen, Abrieglung von geographischen Gebieten und Verkehrsbedingungen ungeachtet, ob es die höhere Gewalt und / oder die andere außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl Heiken Ferienwohnungen als auch der Hauseigentümer berechtigt diesen Vertrag zu kündigen. Weder Heiken Ferienwohnungen noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist Heiken Ferienwohnungen Erben zudem berechtigt, vom Mieter für alle in Zusammenhang mit der Kündigung des Vertrages angefallenen Kosten entschädigt zu werden.
4.7 Sollte eine der Bestimmungen des MV unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gelten für diesen Fall für die unwirksame Bestimmung die gesetzlichen Regelungen.
5. Pflichten der Mieter
5.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln, Möbel nicht um zu stellen und sie nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam.
5.2 Bettwäsche und Handtücher gehören nicht zur Ausstattung der Wohnung. Sie können von Mietern mitgebracht werden oder gegebenenfalls zu gesonderten Bedingungen von Heiken Ferienwohnungen entliehen werden.
5.3 Der Mieter hat die Mietsache pfleglich und besenrein zu verlassen. Die Mülltrennung ist ordnungsgemäß durchzuführen und Mülleimer und Papierkörbe sind zu leeren sowie leere Flaschen zu entsorgen. Das Kleininventar / Geschirr ist zu reinigen und danach in den dafür vorgesehenen Schränken zu deponieren.
Die Schlussreinigung wird durch Heiken Ferienwohnungen zu den in dem Angebot genannten Bedingungen durchgeführt. Liegt eine übermäßige Verschmutzung vor, ist es dem Vermieter vorbehalten, eine gesonderte Reinigungspauschale in Rechnung zu stellen.
5.4 Vor dem Verlassen des Objektes sind alle Fenster zu schließen.
5.5 Die Benutzung des Inventars, insbesondere von elektrischen Geräten sowie von Spielgeräten und ggf. Fahrrädern erfolgt auf eigene Gefahr.
5.6 Der Mieter hat die im Ferienobjekt ausgehängte Hausordnung zu beachten und einzuhalten.
5.7 Das gebuchte Objekt steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und ist ab Abreisetag bis spätestens 09:30 Uhr zu verlassen.
5.8 Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet. Ist der Schlüssel Bestandteil einer Schließanlage, so erhöhen sich die Kosten entsprechend.
6. Preisänderungen
6.1 Heiken Ferienwohnungen ist zu Preisänderungen nur berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
6.2 Preiserhöhungen sind zulässig als Folgen behördlicher Anordnungen, Preiserhöhungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe und bei Änderungen des MwSt.-Satzes.
6.3 Bei Preiserhöhungen steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Recht muss innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung über Preiserhöhungen bei Heiken Ferienwohnungen schriftlich geltend gemacht werden.
7. Haustiere
7.1 Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, dieses ist in der Buchungsbestätigung zugesagt. Zuwiderhandlungen können zur fristlosen Kündigung führen.
8. Haftung
8.1 Werden Fremdleistungen wie z.B. Kofferservice und der Besuch bestimmter Veranstaltungen über Heiken Ferienwohnungen vermittelt, jedoch von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht, kann Heiken Ferienwohnungen keine Gewähr übernehmen und übernimmt auch keine Haftung. Hier sind Dritte Leistungserbringer in eigener Verantwortung tätig.
8.2 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Haus bewahrt die Sachen 2 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem Fundbüro übergebe.
8.3 Soweit dem Kunden eine Abstellmöglichkeit z.B. für ein Fahrrad, einen Handwagen, einen Kinderwagen, einen Rollstuhl, Strandutensilien o.ä. sei es drinnen oder draußen, zur Verfügbarkeit gestellt wird, kommt dadurch klein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch Heiken Ferienwohnungen.
8.4 Die Angebote sind sorgfältig zusammengestellt worden. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben.
8.5 Bei rechtswidriger Verwendung des WLAN-Netzwerkes im gemieteten Objekt durch den Mieter ist der Eigentümer von allen Ansprüchen Dritter freigestellt. Im Falle von Gesetzesverletzungen verpflichtet sich der Mieter auf Verlangen des Vermieters zur Mitteilung der IP-Adresse sowie aller Internet-Aktivitäten, die über den Anschluss getätigt wurden. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Urheberrechte ist mit der erstmaligen Verbindung mit dem Internetanschluss Sache des Mieters.